StauferSpektakel und Ritterturney im StauferWald zu Göppingen
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Händlerinfos
Stauferspektakel.de
Teilnahmebedingungen / Marktordnung (Stand: 2025/2026)
Göppingen Stauferpark:
Als Beschicker verpflichten Sie sich...
1. einen möglichst authentischen mittelalterlichen Marktstand aufzustellen. Alle sichtbaren Teile sollten ausschließlich aus Holz und Naturplanen bestehen. Alles andere wird verdeckt. Zeituntypische Gegenstände sind nur verdeckt aufzubewahren. Als Transportmittel sind z.B. Körbe erwünscht.
2. allgemeine Umgangsformen, Kleidung und Sprache in Bezug auf die mittelalterliche Zeit zu wahren.
3. elektrisches Licht nur in Maßen zu verwenden; zusätzliches Licht wie Kerzen, Laternen, Öllampen (nur in geschlossenen Behältnissen) oder Fackeln sind Pflicht. Eine Verletzungsgefahr gegenüber Besucher muss aber ausgeschlossen sein. Feuerholz muss mitgebracht werden.
4. verbindlich einen Tag vor dem Veranstaltungsbeginn vor Ort zu sein, um den eigenen Stand aufzubauen. Der genaue Standplatz wird vor Ort vergeben. Der Aufbau muss bis zur Markteröffnung abgeschlossen sein. Alle Fahrzeuge müssen bis zu diesem Zeitpunkt vom Platz entfernt sein. In Anschluss daran erfolgt eine Platzbegehung und Standabnahme durch den Veranstalter.
5. die Öffnungszeiten sind Donnerstag von 11.00 bis 23.00, Freitag von 12.00 bis 23.00, Samstag von 11.00 bis 23.00 sowie Sonntag 11.00 bis 19.00 h. Aufbau-Beginn: ab Montag bis Mittwoch vor Veranstaltung bis 21.00 h. Abbau-Beginn: am Sonntag, Veranstaltungsende ab 19.30 Uhr
6. Waren nur vor Beginn des Marktes zu liefern und auf den Platz zu fahren. Die Fahrzeuge müssen 60 Minuten vor Marktbeginn vom Platz entfernt werden.
7. nur die in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen anzubieten.
8. für die Reinigung Ihres Standplatzes und der Gasse davor regelmäßig selbst zu sorgen und den angefallenen Müll in den dafür vorgesehenen Container zu entsorgen.
9. nach dem Ende der Veranstaltung Ihren Standplatz so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Ihr Platz muss am Tag nach Veranstaltungsende bis 18.00 h ordnungsgemäß geräumt sein.
10. Gewerbegenehmigung / Mitarbeiteranmeldungen etc. sind für Kontrollen bereitzuhalten.
11. einen funktionstüchtigen, geprüften 6 kg ABC- Feuerlöscher am Stand bereitzuhalten. (Auflage der Feuerwehr) sowie muss sichergestellt sein, dass eine reibungslose Anfahrt der Feuerwehr oder sonstige Rettungsfahrzeuge jederzeit gewährleistet ist.
12. eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten abzuschließen.
13. den Anweisungen des Veranstalters sowie seiner Beauftragten unbedingt Folge zu leisten
14. das Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2008 ist strengstens einzuhalten. Sowie die Neuerungen ab November 2024 sind nach den Gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Das Abspielen von Musik ist ohne Genehmigung untersagt. Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Veranstaltung nur GEMA freie Musik darbieten. Bei Verstößen ist derjenige in der Haftung.
Als Gastronom verpflichten Sie sich zusätzlich...
15. jegliche Getränke nur in den festgelegten Bechern/ Gläsern anzubieten. Speisen sollen ebenfalls nur in Mehrweggeschirr aus Ton, Holzschalen oder mit Papierservietten verkauft werden.
16. alle modernen Einrichtungen ( Spüleinrichtungen, Zapfanlagen, Warmwasserbereiter etc.) nicht einfach hinter den Stand stellen oder offen zu präsentieren, sondern sie entsprechend zu verkleiden oder abzudecken.
17. alle Schläuche und Kabel mit trittsicheren Matten abzu- decken, oder in Holzführungen zu legen. Diese Installationen müssen regelmäßig während des Marktes kontrolliert und instandgehalten werden. Bei Verwendung von Druckgasflaschen, darf nur die jeweils im Betrieb befindliche Flüssiggasflasche, im Stand aufgestellt werden. Wechsel nur nach Marktende. Die Gasanlage muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Prüfungsunterlagen zur Einsicht mitgeführt werden.
18. für die Kunden ausreichend Körbe für Abfälle am Stand aufzustellen.
19. Mithilfe beim Auf/Abbau der Sitzgelegenheiten. Biertischgarnituren sind im Standgeld für Gastro bereits mit enthalten.
Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter gleich welchen Rechtgrunds sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich vom Veranstalter verursacht wurde. Ebenso wenig haftet der Veranstalter für Ansprüche und Schäden Dritter. Der Beschicker/ Künstler/ Akteur stellt den Veranstalter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Gewerbeschein
Eine Kopie des Gewerbescheins wird vom Teilnehmer dem unterschriebenen Vertrag beigelegt.
Diese Teilnahmebedingungen und Marktordnung sind Vertragsbestandteil. Durch die Unterschrift des Vertrags verpflichtet sich der Beschicker/ Künstler /Akteur, diese einzuhalten.
Anmeldung zum Bogenturney Göppingen unter: Bogenturney
Organisation und Anmeldung
Karl Göbel, info@stauferspektakel.de